Sport für alle Kinder

Sport für alle Kinder

Seit 01.06.2011 können Sportvereinsbeiträge für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag nun mehr im Rahmen der gesetzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe gezahlt werden.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche:

  • die Leistungen nach dem SGB ("Hartz IV") oder SGB XII beziehen bzw.
  • die Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten und/oder zusammen mit den Eltern Wohngeld beziehen.

Der Antrag auf Übernahme des Vereinbeitrages muss von den Eltern (nicht vom Verein!) im zuständigen Sozialbürgerhaus gestellt werden.

Weitere Infos und Antragsformulare können unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html herunter geladen werden.

Zusätzlich ist noch eine Bestätigung des Vereins notwendig, in dem das Kind Mitglied ist bzw. werden möchte. Formulare hierzu erhalten Sie ebenfalls im Sozialbürgerhaus.

Der Beitrag wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, direkt an den Verein überwiesen. Da die gesetzlichen Leistungen für Teilhabe auf 10,00 ¤ pro Monat begrenzt sind und überdies nur für den laufenden Bewilligungszeitraum (max. sechs Monate = 60,00 ¤) angewiesen werden dürfen, kann leider nicht zugesichert werden, dass der anfallende Jahresbeitrag in einer Summe gezahlt werden kann.